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FPA SWN · VERBRAUCHERWARNUNG · RECHERCHE & DOKUMENTATION

Viagogo
im Faktencheck

Viagogo ist ein Online-Zweitmarktplatz für Eintrittskarten. Beim Kauf von Fußballtickets des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) über Viagogo besteht ein besonderes Risiko: Der DFB bezeichnet Viagogo ausdrücklich als nicht autorisierte Verkaufsplattform. Über solche Plattformen angebotene DFB-Tickets vermitteln nach den DFB-Ticketbedingungen kein Besuchsrecht und können gesperrt werden.

Eindringliche Warnung: Käufer können bei Ticket-Zweitmarktangeboten Gefahr laufen, ein nicht nutzbares, ungültiges oder sogar nicht existierendes Ticket zu erhalten und dadurch auch Opfer eines betrügerischen Angebots eines Verkäufers zu werden. Die bloße Verfügbarkeit eines Tickets auf Viagogo ist kein Nachweis dafür, dass der DFB mit diesem Ticket den Stadionzutritt gewährt.

Wichtige rechtliche Einordnung: Diese Seite behauptet nicht, dass Viagogo selbst Betrug begeht oder dass jedes dort angebotene Ticket betrügerisch ist. Strafrechtliche Verantwortung einzelner Verkäufer ist im jeweiligen Einzelfall durch die zuständigen Behörden und Gerichte zu klären.

Warnung
Risiko beim Ticketkauf
DFB-Tickets
Was der DFB ausdrücklich regelt
Dokumentierter Fall
Einlass verweigert
Viagogo
Plattform & Erstattung
Verbraucherschutz
EU & Rechtsprechung
Quellen
Primärquellen & Nachweise

Warum FPA SWN vor dem Kauf warnt

Konkrete Risiken

  • Der tatsächliche Ticketverkäufer kann für den Käufer zunächst schwer erkennbar sein.
  • Ein angebotener Sitzplatz bedeutet nicht automatisch, dass das Ticket ein wirksames Zutrittsrecht vermittelt.
  • Veranstalter können Tickets sperren, wenn diese entgegen ihren Ticketbedingungen weiterverkauft wurden.
  • Auf nicht autorisierten Zweitmärkten können nach Angaben des DFB auch ungültige oder nicht existente Tickets angeboten werden.
  • Eine spätere Erstattung verhindert nicht die Situation, zunächst am Stadioneingang abgewiesen zu werden.

Was diese Warnung nicht behauptet

  • Nicht jedes über Viagogo angebotene Ticket ist ungültig.
  • Ein zurückgewiesenes Ticket beweist für sich allein keinen strafbaren Betrug.
  • Eine Erstattung durch Viagogo ist kein Schuldeingeständnis hinsichtlich einer Straftat.
  • Ob ein konkreter Verkäufer vorsätzlich täuschte, ist eine Frage der Beweise und gegebenenfalls der Strafverfolgungsbehörden.

DFB: Viagogo ist keine autorisierte Verkaufsplattform

Die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen des DFB nennen Viagogo ausdrücklich als Beispiel einer nicht autorisierten Verkaufsplattform. Nach den DFB-Bedingungen vermitteln Tickets, die dort oder über sonstige nicht autorisierte Wege angeboten werden, kein Besuchsrecht. Der DFB untersagt seinen Kunden zudem ausdrücklich, Tickets über nicht autorisierte Plattformen wie Viagogo öffentlich anzubieten, zu veräußern oder weiterzugeben.

Offizieller ZweitmarktDer DFB betreibt mit dem DFB Ticket-Resale einen eigenen offiziellen Wiederverkaufsweg.
Mögliche SperrungDer DFB beschreibt die ersatzlose Sperrung betroffener Tickets als mögliche Konsequenz nicht autorisierter Verkäufe.
Einlass kann scheiternNach den DFB-Regeln kann der Zutritt mit einem über einen nicht autorisierten Weg angebotenen Ticket verweigert werden.
BetrugsrisikenDer DFB berichtet, dass Behörden und Verbänden auf dem Schwarzmarkt auch Fälle mit ungültigen oder nicht existierenden Tickets bekannt werden.

Für Fußballfans entscheidend: Wer ein DFB-Ticket auf Viagogo findet, sollte nicht allein aus der Darstellung des Angebots schließen, dass dieses Ticket vom DFB als zulässiger Erwerbsweg anerkannt wird.

Dokumentierter Fall: Deutschland – Griechenland, Augsburg

FPA SWN dokumentiert einen konkreten Vorgang vom 27. September 2026 beim UEFA-Nations-League-Spiel Deutschland gegen Griechenland in der WWK Arena Augsburg. Der Käufer erwarb über Viagogo ein E-Ticket für 64,96 Euro. Das bereitgestellte Dokument wies Block U, Reihe 5, Platz 14 aus und trug die Kennzeichnung „1. Ersatzticket“.

Kauf

Über Viagogo wurde ein E-Ticket für 64,96 Euro erworben.

Einlass

Mit dem übermittelten Ticket wurde der Zutritt zur WWK Arena verweigert.

DFB-Bestätigung

Nach der dem Käufer ausgehändigten schriftlichen Bestätigung war das Ticket entgegen den DFB-Ticketbedingungen über einen nicht autorisierten Zweitmarkt weitergegeben worden.

Neues Ticket

Um das Spiel dennoch besuchen zu können, erwarb der Betroffene vor Ort ein weiteres Ticket für 99,00 Euro.

Strafanzeige

Der Vorgang wurde der Bayerischen Polizei zur Prüfung gegen den bislang unbekannten Ticketverkäufer mitgeteilt. Eine Strafanzeige ist keine Feststellung von Schuld.

Erstattung

Viagogo sagte anschließend die Erstattung der 64,96 Euro zu und nannte als Erstattungsgrund „Einlass verweigert“.

Redaktionelle Einordnung: Der dokumentierte Einzelfall belegt eine konkrete Einlassverweigerung nach einem Viagogo-Kauf. Er beweist nicht, dass der unbekannte Verkäufer vorsätzlich handelte oder dass Viagogo selbst eine Straftat beging. Diese Fragen sind davon getrennt zu beurteilen.

Welche Rolle spielt Viagogo?

Viagogo beschreibt sich als Online-Zweitmarktplatz und nicht als Veranstalter oder ursprünglichen Ticketaussteller. Gerade diese Vermittlerrolle macht für Verbraucher die Frage wichtig, wer das konkrete Ticket tatsächlich anbietet und welche Rechte gegenüber diesem Verkäufer bestehen.

ZweitmarktplatzViagogo vermittelt nach eigener und behördlicher Einordnung Ticketangebote zwischen Verkäufern und Käufern.
GarantieViagogo unterhält ein eigenes Garantiesystem für Probleme mit Tickets. Eine nachträgliche Rückzahlung macht eine vorherige Einlassverweigerung jedoch nicht ungeschehen.
VerkäuferstatusDie EU-Verbraucherschutzbehörden verlangten, dass bereits bei der Ticketauswahl erkennbar ist, ob der Verkäufer Unternehmer oder Verbraucher ist.

Viagogo beschäftigt Verbraucherschützer und Gerichte

Viagogo war bereits Gegenstand koordinierter Maßnahmen europäischer Verbraucherschutzbehörden. Das von der Europäischen Kommission koordinierte CPC-Netz führte seit 2021 einen Dialog mit Viagogo. Das Unternehmen sagte verschiedene Änderungen seiner EU-/EWR-Websites zu, darunter zusätzliche Informationen über den Status des Ticketverkäufers.

Auch deutsche Gerichte haben einzelne Geschäftspraktiken der Plattform geprüft. Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte am 8. April 2026 in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Unterlassungsentscheidungen zu bestimmten Hinweisen auf Ticketpersonalisierung und zur Werbung mit einem angeblichen „Originalpreis“. Diese Entscheidungen betreffen konkrete Geschäftspraktiken und bedeuten kein generelles Verbot von Viagogo.

Wichtig: Behördliche Kritik oder zivilrechtliche Unterlassungsurteile dürfen nicht mit einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Betrugs gleichgesetzt werden.

So können sich Ticketkäufer schützen

Bezugsweg prüfen

Vor dem Kauf kontrollieren, ob der Veranstalter den betreffenden Ticketshop oder Zweitmarkt ausdrücklich autorisiert.

DFB-Resale nutzen

Für unmittelbar beim DFB erworbene Tickets stellt der Verband einen offiziellen Ticket-Resale zur Verfügung.

Angebot sichern

Vor dem Bezahlen Screenshots von Angebot, Verkäuferstatus, Preis, Block, Reihe und allen Zusagen anfertigen.

Belege aufheben

Bestellbestätigung, Zahlungsbeleg, E-Ticket und Kommunikation dauerhaft sichern.

Einlassproblem dokumentieren

Bei einer Zurückweisung möglichst eine schriftliche Bestätigung des Veranstalters über den Grund verlangen.

Verdacht melden

Bei konkretem Betrugsverdacht können Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft den Sachverhalt prüfen.

Dokumentation & Screenshot-Galerie

Die nachfolgenden Dokumente und Screenshots belegen wesentliche Stationen des hier geschilderten Falls. Zu sehen sind die schriftliche Bestätigung über die Einlassverweigerung, Unterlagen zur Viagogo-Bestellung, die anschließende Erstattungsbestätigung sowie der Beleg über den erforderlichen Ersatzkauf eines Tickets vor Ort. Personenbezogene Daten und andere für die Dokumentation nicht erforderliche Angaben wurden gegebenenfalls unkenntlich gemacht.

DFB-Ablehnungsbestätigung
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Viagogo-Bestellung
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Erstattungsbestätigung
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Ersatzkauf-WWK-Arena
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Dokument: Strafanzeige gegen den Ticketverkäufer

Nachfolgend ist die im Zusammenhang mit dem dokumentierten Vorgang erstattete Strafanzeige gegen den bislang unbekannten Ticketverkäufer einsehbar. Personenbezogene und nicht zur Veröffentlichung bestimmte Angaben wurden geschwärzt.

Hinweis: Die Erstattung einer Strafanzeige bedeutet nicht, dass eine Straftat festgestellt wurde oder dass der Beschuldigte beziehungsweise Tatverdächtige schuldig ist. Die strafrechtliche Bewertung obliegt den zuständigen Ermittlungsbehörden und Gerichten.

Strafanzeige gegen den unbekannten Ticketverkäufer – Seite 1
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Strafanzeige gegen den unbekannten Ticketverkäufer – Seite 2
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Strafanzeige gegen den unbekannten Ticketverkäufer – Seite 3
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Öffentliche Ausgangsquellen

Für die rechtliche und tatsächliche Einordnung sollten vorrangig Primärquellen und Veröffentlichungen von Behörden beziehungsweise Verbraucherorganisationen herangezogen werden.

Stand: 1. Oktober 2026. Diese Seite ist als fortlaufende Recherche und Verbraucherinformation angelegt. Neue behördliche, gerichtliche oder dokumentarische Erkenntnisse können zu Aktualisierungen führen.